Die Boxengassen-Verfahren wurden im Reglement offiziell aktualisiert, entsprechend dem von der Rennleitung vor dem Grand Prix von Frankreich herausgegebenen Protokoll für die Einfahrt in die Boxengasse.
In allen Sitzungen, einschließlich der Rennen, ist die Ein- und Ausfahrt in die Boxengasse nur über den ausgewiesenen Ein- und Ausfahrtspunkt und die Route gestattet, die durch die unterbrochene weiße Linie markiert sind, wobei die Zufahrtsstraße zur Boxengasse zu befahren ist und der ausgewiesene Zeitmesspunkt für die Einfahrt in die Boxengasse passiert werden muss. In allen Fällen gelten die von der Rennleitung für jede Rennstrecke herausgegebenen spezifischen Informationen zur Festlegung verbotener Routen. Falls die unterbrochene weiße Linie nicht überquert oder die gesamte Ein- und Ausfahrtstraße zur Boxengasse nicht genutzt wird, können die Rennkommissare eine entsprechende Strafe verhängen.
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