Der Internationale Disziplinargerichtshof (CDI) der FIM hat am 31. März 2020 eine Entscheidung erlassen, mit der dem italienischen MotoGP-Fahrer Andrea Iannone ab dem 17. Dezember 2019 (dh. dem Datum des Inkrafttretens der vorläufigen Aussetzung) eine Sperrfrist von achtzehn Monaten auferlegt wird, welche am 16. Juni 2021 endet.
Nach einem routinemäßigen In-Competition-Doping-Test, der während des FIM Motorrad Grand-Prix am 3. November 2019 in Sepang, Malaysia, durchgeführt wurde, wurde Andrea Iannone positiv auf den Drostanolon-Metaboliten 2α-Methyl-5α-Androstan-3α-ol-17-eins getestet - eine von der WADA verbotene Substanz unter der Überschrift „S1. Anabole Mittel, 1. Anabole androgene Steroide (AAS), a. Exogenes AAS “des FIM-Anti-Doping-Kodex.
Nach Bekanntgabe seines nachteiligen analytischen Befundes wurde Herr Iannone seit dem 17. Dezember 2019 von der FIM vorläufig suspendiert.
Am 4. Februar 2020 fand in Mies (Schweiz) eine Anhörung vor dem CDI statt. Am Ende der Anhörung beschloss das CDI-Gremium, die Anhörung auszusetzen, bis zusätzliche und endgültige schriftliche Stellungnahmen der Parteien vorliegen (28.Februar 2020).
Herr Iannone wird nachträglich von den letzten beiden Rennen der Grand Prix-Weltmeisterschaftsaison 2019 in Sepang (Malaysia) und in Valencia (Spanien) disqualifiziert, dies umfasst alle daraus resultierenden Konsequenzen, einschließlich des Verlusts von Medaillen, WM-Punkten und Preisgeldern.
Gegen die CDI-Entscheidung kann innerhalb von 21 Tagen nach Eingang der CDI-Entscheidung gemäß Artikel 13.7 des FIM-Anti-Doping-Kodex beim Schiedsgericht für Sport (CAS) in Lausanne, Schweiz, Berufung eingelegt werden.